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AGB

1. Reisevertrag

Mit der schriftlichen Buchung wird der Abschluss eines Vertrages angeboten, dieser wird von unserer Seite eine Buchungsbestätigung mit den Zahlungsmodalitäten folgen. Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung wird der Vertrag verbindlich. Der Vertrag gilt auch für alle mit angemeldeten Personen durch die anmeldente Person.

2. Leistungen

Die Leistungen der jeweiligen Kurse u.o. Trailcamps ergeben sich aus den Beschreibungen auf der Homepage und der Buchungsbestätigung/Rechnung.

Änderungen der Leistungen sind nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gem. § 651 BGB zulässig und nur in unabdingbaren Fällen erlaubt.

Alle unsere Veranstaltungen sind aufgrund ihres Aufbaus und der Lernschritte nicht für Kinder unter 15 Jahre geeignet! Jugendliche mit einem Alter von 15 -17 Jahre ist die Teilnahme nur möglich, wenn am jeweiligen Kurs oder Camp ein Erziehungsberichtigten o.ä. ebenfalls teilnimmt.

3. Bezahlung

Die Zahlungsmodalitäten sind der zugesandten Rechnung zu entnehmen. Der Rechnungsbetrag ist sofort zu entrichten.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung sind innerhalb 7 Tage folgende Anzahlungen zu leisten:

Enduro Camp Pfalz: 200,00 €

Trailcamp Pfälzerwald: 300,00 €

Trailcamp Sölden/Nauders/Vinschgau/Aosta etc.: 350,00 €

Trailcamp Elba, Sospel, Massa Marittima 450,00 €

Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Beginn des Trailcamps ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

Gemäß § 651 K BGB erfolgt ein Insolvenzschutz bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1 in 65189 Wiesbaden. Der Reisesicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung zugesandt.

4. Leistungsänderungen

Änderungen innerhalb der Trailcamps o.ä. z.B. Änderungen der Fahrtroute/Abfahrtszeiten/Ankunftszeiten aus organisatorischen oder wetterbedingten Gründen sind jederzeit möglich und gestattet, soweit dies in einem zumutbaren Rahmen geschieht.

5. Rücktritt

Bei schriftlicher (Email) Absage eines Fahrtechnikkurses bis 4 Wochen vor dem Termin wird eine kostenfreie Umbuchung auf einen neuen Termin angeboten, innerhalb von 4 Wochen bis 2 Tage vor dem Kurs ist eine Umbuchung mit einer Umbuchungsgebühr i.H.v. 25,00 € verbunden, bei kurzfristigen Absagen ab 2 Tage vor dem Kurs sind 50 % der Kursgebühr als Umbuchungsgebühr fällig.

Bei Stornierung von Camps/Trailcamps ausserhalb 4 Wochen vor dem Termin muss die Anzahlung als Stornierungsgebühr einbehalten werden. Bei Stornierung des Trailridecamps/Trailcamps innerhalb 4 Wochen vor dem Termin sind 90 % des Reisepreises fällig.

Bei Stornierung des Trailcamps im europäischen Ausland ausserhalb 4 Wochen vor dem Termin muss die Anzahlung als Stornierungsgebühr einbehalten werden, es sei denn, es wird ein Ersatzkandidat benannt, dann wird eine Gebühr i.H.v. 50,- € fällig.

Bei Stornierung des Trailcamps im europäischen Ausland innerhalb 4 Wochen vor dem Termin sind 90 % des Reisepreises fällig.

Bei Nichtanreise/Mitteilung am Tag vor Beginn der Veranstaltung und dem Anreisetag sind 100 % des Reisepreises fällig.

Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

Sollte ein Fahrtechnikkurs oder ein Camp aus Krankheits-/Verletzungs oder anderen Gründen nicht bis zum Ende der Veranstaltung teilgenommen werden, ist kein Kostenersatz oder Umbuchung auf einen neuen Termin möglich.

6. Rücktritt aus anderen Gründen

Der Veranstalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der bereits bezahlte Preis wird ohne Abzug zurückerstattet. Sollte für eine gebuchte und dann abgesagte Reise des Veranstalters Anreisekosten wie z.B. Flugkosten oder Transportkosten von Seiten des Teilnehmers entstehen, werden diese nicht vom Veranstalter ersetzt.

Sollte eine Fahrtechnikkurs oder ein Trailcamp aufgrund behördlicher Anordnung aufgrund der Corona/Covid19 Situation nicht durchgeführt werden können, wird eine kostenfreie Umbuchung angeboten oder der volle Reisepreis ohne Abzug erstattet! Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass eine Einschränkung aufgrund einer nicht vorhandenen Impfung/Immunisierung kein kostenfreier Stornierungsgrund darstellt!

Wichtig: Die Ausweisung des Auswärtigen Amtes in DE, ein Land als Risiko/Hochrisikogebiet zu benennen oder aber die Einschränkung aufgrund eines Impfstatus (z.B. 2G-Regelung) gilt nicht als Stornierungsgrund.

Die jeweiligen gültigen Regelungen im europäischen Ausland sind zu beachten, der Teilnehmer muss sich vorab mit diesen vertraut machen und diese auf eigene Verantwortung einhalten.

7. Gutscheine

Unsere Gutscheine sind jeweils 1 Jahr gültig. Ist innerhalb diesen Jahres keine Einlösung erfolgt, kann dieser auf Antrag (Email) nochmals ein Jahr verlängert werden. Eine Auszahlung des bereits gezahlten Gutscheinpreises ist nicht möglich.

8. Haftungsausschluss

Die von uns durchgeführten Camps und Kurse werden von uns nach dem jeweilig angegebene Kondition- und Fahrtechniklevel durchgeführt.
Es ist eine Grundkondition und eine gewisse Übung mit dem Umgang des Mountainbikes erforderlich. Grundsätzlich wird der Einsatz eines Mountainbikes mit Federgabel empfohlen. Es sind nur Mountainbikes mit einer Mindest Laufradgröße von 26" zugelassen. Bei sogenannten E-Bikes / Pedelecs wird mit der Buchung bestätigt, dass dies auf 25 km/h beschränkt ist. E-Bikes mit S-Modus, die also schneller als 25 km/h unterstützen sind ausdrücklich bei keiner unserer Veranstaltungen zugelassen!

Das Mountainbike/Pedelec hat sich in einem technisch einwandfreien Zustand bei Beginn der Tour zu befinden. Kann die Tour aufgrund einer Panne nicht zu Ende gefahren werden so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.

Alle Teilnehmer haben wir die erforderliche Schutzausrüstung wie z.B. Helm (Pflicht!) zu sorgen. Hierzu gehört auch Witterungs angepasste Kleidung.

Schadensersatzansprüche - egal aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.
Die Teilnahme an den Camps/Kursen ist freiwillig. Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass das Mountainbike mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden ist und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Der Veranstalter lehnt grundsätzlich jegliche Haftung für körperliche und geistige Schäden, sowie für Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidung etc. ab. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfallversicherung.

Die Teilnehmer verpflichten sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden. Insbesondere gehören hierzu ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen, sowie dem persönlichen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.

Die Teilnehmer haben ihre konditionellen und fahrtechnischen Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Sie müssen selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können. Im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen. Sollte ein Wegeabschnitt gewählt werden, dem ein vorhandenes Fahrverbot unterliegt, ist das Mountainbike ohne weitere Anweisung zu schieben, ggf. zu tragen.

Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden Sach, Personen oder Vermögensschäden kommen kann.

Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist die Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten.

Für Schäden die der Teilnehmer sich selbst oder anderen zufügt, ist er selbst verantwortlich.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Ein gewisses Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Betreuung durch den Tourguide nicht ausschließen, dies muss sich jeder Teilnehmer bewusst sein.

Für Schäden oder Verlust von Mountainbike oder Zubehör während der Tour oder beim Sport übernehmen wir keine Haftung.

Bei der Teilnahme von Minderjährigen (ab 15 Jahre möglich) an unseren Fahrtechnikkursen, ist die Teilnahme eines Erziehungsberichtigten notwendig. Eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberichtigten ist nicht ausreichend!

10. GPS Aufzeichnung

Die im Rahmen der Fahrtechnikkurse und geguideten Touren gefahrenen Strecken wurden sorgfältig ausgewählt und zusammengestellt, hierbei behält sich die Firma Trailrock das Urheberrecht der zusammengestellten Strecken ausdrücklich vor!
Die Aufzeichnung mit GPS Geräten o.ä. ist grundsätzlich nicht gestattet. Individuelle Gestattungen vor Ort sind jedoch möglich. Diese, mit ausdrücklicher Erlaubnis von Trailrock vorgenommenen Aufzeichnungen dürfen jedoch nur für den privaten Bedarf genutzt werden. Eine Weiterleitung oder auch ein Hochladen auf GPS-Plattformen sind ausdrücklich verboten. Diese verletzten das Urheberrecht, eventuelle Schäden hieraus werden mit einem Schadensersatzanspruch verfolgt.

11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.